Chromautorisierung Update 2018

Fragen & Antworten

CTACSub Consortium 10 (CTAC Submission Consortium)

Anträge auf REACH Zulassung bestimmter Verwendungen von Chromtrioxid 11 14. Juli 2017

Was ist der derzeitige Stand der Zulassungsanträge?
Müssen nachgeschaltete Anwender die Verwendung von Chromtrioxid am Sunset Date einstellen?
Wie kann ein nachgeschalteter Anwender feststellen, ob das von ihm verwendete Chromtrioxid direkt oder indirekt von einem oder mehreren der 7 CTACSub Antragsteller stammt?
Artikel 66 REACH verlangt von den nachgeschalteten Anwendern, dass sie der ECHA innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung eines von der Zulassung umfassten Stoffes elektronisch die Firma, die Zulassungsnummer und ihre Kontaktdaten mitteilen. (16) Zusätzliche Informationen können freiwillig mitgeteilt werden oder könnten in der Zukunft Pflicht werden. Gilt diese Mitteilungspflicht auch für nachgeschaltete Anwender, die direkt oder indirekt von den 7 Antragstellern beliefert werden?
Was sollte ein nachgeschalteter Anwender tun für den Fall, dass sein Kunde Beweise dafür haben möchte, dass der nachgeschaltete Anwender berechtigt ist, in seinem Betrieb Chromtrioxid zu verwenden?
Was macht der nachgeschaltete Anwender im Falle einer Inspektion der Behörden?
Wie kann der nachgeschaltete Anwender herausfinden, ob seine Anwendung in den Anwendungsbereich der CTACSub Zulassungsanträge fällt? Was muss er tun, wenn das nicht der Fall ist?
Wird es in der Zukunft Änderungen der in den CTACSub Anträgen beschriebenen Expositionsszenarien, operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen geben, die der nachgeschaltetete Anwender kennen muss?
Gibt es praktische Hilfestellungen, die die nachgeschalteten Anwender nutzen können, um ihre operationellen Bedingungen von jetzt an und in Erwartung der Zulassungen anzupassen, und um vom Anwendungsbereich der anhängigen Zulassungsanträge gemäß des Übergangszeitraums nach Artikel 58 58(1)(c)(ii) REACH umfasst zu sein?